Arzneimittelsicherheit

Meldung von Nebenwirkungen

Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sollen nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei seinen Anwendungen aufgenommen und ausgewertet werden. Die onkovis GmbH ist gesetzlich zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen verpflichtet. Besonders die Meldung von schwerwiegenden und bisher unbekannten unerwünschten Wirkungen sind für uns von großer Bedeutung, weshalb wir um Ihre Mithilfe bitten.

Melden Sie unerwünschte Arzneimittelwirkungen (auch Verdachtsfälle) an:

Sollten bei Ihnen unerwünschte Nebenwirkungen auftreten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an safety-onkovis@scratch-pv.com. Geben Sie dabei folgende Informationen an:
Name, Telefonnummer, Arzneimittel und das beobachtete Ereignis.

Alternativ können Sie auch das untenstehende Formular nutzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.