Meldung von Nebenwirkungen
Umgang mit Nebenwirkungen

Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sollen nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei seinen Anwendungen aufgenommen und ausgewertet werden.

Die onkovis GmbH ist gesetzlich zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen verpflichtet. Besonders die Meldung von schwerwiegenden und bisher unbekannten unerwünschten Wirkungen sind für uns von großer Bedeutung, weshalb wir um Ihre Mithilfe bitten.

Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen

Melden Sie unerwünschte Arzneimittelwirkungen (auch Verdachtsfälle) an:

safety-onkovis@scratch-pv.com

Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:

• Ihr Name und Ihre Telefonnummer
• Name, Anschrift und Telefon des berichtenden Arztes oder Apothekers
• Patient: Initialen, Alter, Geschlecht, Größe, Gewicht
• Arzneimittel: Name, Dosierung, Anwendungsdauer, Indikation
• Begleitmedikation
• Beobachtetes Ereignis: was, wann, wie lange?
• Ergriffene Maßnahmen
• Ggf. Name und Adresse des Krankenhauses/Praxis
• Aktueller Patientenzustand